Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

  • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
  • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Staatsangehörigkeitsbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-526
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit