Zuständigkeitsfinder
Approbation / Berufserlaubnis für Gesundheitsberufe
Leistungsbeschreibung
Wer den Beruf als Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in der BRD ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung - der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.
Voraussetzungen:
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss in der BRD oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland, die Staatsangehörigkeit sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Beim Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe können Sie eine Übersicht der für die Approbationserteilung erforderlichen Unterlagen anfordern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist an keine Frist gebunden.
Was sollte ich noch wissen?
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes, Zahnarztes, Apothekers, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt im Freistaat Thüringen tätig waren.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Gesundheitswesen - Referat 550
Adresse
99423 Weimar