Wohngeld Erstantrag

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist.

Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein.

Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.

Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Wohngeldbehörde

Adresse
Schulgasse 15
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-632
Bemerkung: Sekretariat
Fax
036691 70-750
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Formulare

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Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / auf Lastenzuschuss - (Thüringen)
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss