Zuständigkeitsfinder
Berufsausbildung - Entschädigung für Mitglieder im Berufsbildungsausschuss und Prüfungsausschuss beantragen
Leistungsbeschreibung
Entschädigung für bare Auslagen und Zeitversäumnisse bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Prüfungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf für das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG):
Nach Abschluss der Sitzung bzw. Prüfung geben die Mitglieder des Prüfungsausschuss (PA) bzw. des Berufsbildungsausschuss (BBiA) den Antrag auf Entschädigung bei der zuständigen Stelle ab.
Der Antrag wird auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft und im Anschluss an die Haushaltsabteilung des TLBG weitergegeben.
Danach wird die Überweisung der Entschädigung ausgelöst.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Entschädigungen für bare Auslagen und Zeitversäumnisse bei ehrenamtlicher Tätigkeit in Prüfungsausschüssen und in Berufsbildungsausschüssen ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Mitglieder im Prüfungsausschuss beziehungsweise Berufsbildungsausschuss für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen wenden sich an das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 777
Fax: 0361 57 4176 799
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
Voraussetzungen
Berufung in den Prüfungsausschuss (PA) oder in den Berufsbildungsausschuss (BBiA)
Teilnahme an der Sitzung bzw. Prüfung
Öffentlicher Dienst, Berufsschule, für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ÖbVI
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefülltes Formular „Forderungsnachweis zur Entschädigung“
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Entschädigung sollte zeitnah im Anschluss an die jeweilige Sitzung bzw. Prüfung abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
3 Tage
Rechtsgrundlage
§ 77 und § 40 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Für das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation in Thüringen gilt die
„Regelung der Entschädigung für die Mitglieder im Berufsbildungsausschuss und in den Prüfungsausschüssen für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im öffentlichen Dienst in Thüringen“
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Fachlich freigegeben am
06.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Adresse
99086 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung