Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist möglich
- für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach der Straßenverkehrs-Ordnung hat.
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem/r amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer/in oder einem/r Prüfingenieur/in einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie bei dem/der Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- Gutachten eines/r amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers/in oder eines/r Prüfingenieurs/in einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie eine/n Dritte/n beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Sie/Er selbst muss sich mit ihrem/seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
11.04.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.