Revitalisierung von Brachflächen

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was wird gefördert?

  • Abriss und Entsiegelung einschließlich Entsorgung
  • Folgenutzung
  • Grunderwerb

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten Rechts

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

Weitere Stellen

PORTIA Servicehotline
Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333