LEADER-Förderung

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz für LEADER-Projektförderung beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen kann dieser abweichen. Die Förderhöhe legt die Regionale Aktionsgruppe in ihren Strategien selbst fest.
 
Was wird gefördert?

  • Projektvorbereitung
  • Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungs-strategie
  • Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen
  • Verwaltung und Sensibilisierung

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Regionale Aktionsgruppen LEADER

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

Weitere Stellen

PORTIA Servicehotline
Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333