Fördermaßnahmen Ländlicher Raum - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz beträgt bis zu 65 %. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich. Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
 
 Was wird gefördert?

Die Entwicklung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen in ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Betreuungseinrichtungen
  • Ärztehäuser
  • Dorfläden

Zudem kann der Kauf, Umbau und/oder die Errichtung von Gebäuden unterstützt werden. Auch Innenausbau und Grunderwerb sind zuwendungsfähig.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
Zuständig für

Weitere Stellen

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Adresse
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda
Telefon
+49 361 574013-333