Schutz als Marke Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Deutsches Patent- und Markenamt - Zentraler Kundenservice

Adresse
80297 München, Landeshauptstadt
Telefon
089 21951000
Fax
089 21952221
Fax
089 21954000