Altersteilzeit Förderung

Leistungsbeschreibung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Adresse
Rochusstraße 1
53123 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 99527-0
Fax
+49 228 99527-2965