Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV

Leistungsbeschreibung

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ohne gewerbliche Niederlassung in Deutschland, die vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen in einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung in Deutschland erbringen wollen, müssen dies vor der erstmaligen Erbringung der Leistung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer schriftlich oder elektronisch anzeigen und entsprechende Unterlagen einreichen.

Die Handwerkskammer prüft die Unterlagen und stellt eine Eingangsbestätigung aus, aus der hervorgeht, ob die Voraussetzungen vorliegen oder ob die Berufsqualifikation geprüft wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

HWK_Gera

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle

Adresse
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Telefon
0365 8225-129
Fax
0365 8225-199
Öffnungszeiten

MO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 18:00
MI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
FR:  09:00 - 12:00

Verkehrsanbindung
Haupbahnhof / Theater
Parkplätze
Parkplatz
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt

Formulare

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Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU / EWR HwV - (Handwerkskammer Ostthüringen)
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung