Zuständigkeitsfinder
Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Finanzanlagenvermittler vermitteln Sie selbstständig Finanzprodukte an Kunden beziehungsweise beraten über diese, wobei Sie eine Provision vom Anbieter des Finanzproduktes erhalten. Sofern Sie Ihr Honorar vom Kunden erhalten, beantragen Sie bitte eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlageberater. Sie dürfen nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Finanzanlagenvermittler sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen
- Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen
oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die
nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen - Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Vermögensanlagen
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Den Antrag hierfür können Sie zusammen mit dem Erlaubnisantrag stellen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Nebenbestimmungen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist.
Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Außerdem sind Arbeitnehmer, die bei der Vermittlung und Beratung mitwirken, von der IHK in das Register einzutragen.
Verfahrensablauf
Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der jeweils zuständigen Stelle.
- Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde, diese leitet die notwendigen Daten an die Registrierungsbehörde (IHK) weiter.
Zur Registrierung von Arbeitnehmern wenden Sie sich direkt an die IHK.
Voraussetzungen
- Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, das heißt Sie wurden in den letzten 5 Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt
- geordnete Vermögensverhältnisse, das heißt Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregisters
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sogenannte Negativbescheinigung)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut)
- Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis beziehungsweise Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise)
- Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Gegebenenfalls Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
Welche Gebühren fallen an?
Registrierung und Sachkundeprüfung
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der zuständigen IHK.
Erlaubnisverfahren, Änderungen, Löschung
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der jeweiligen Gewerbebehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung binnen mehrerer Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren, in einigen Bundesländern erst nach Widerspruch möglich
Anträge / Formulare
- Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler - Ggf. Onlineverfahren möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Änderungen, der im Register gespeicherten Angaben müssen Sie ebenfalls unverzüglich mitteilen.
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.
- Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann/ -frau IHK" können Sie bei jeder IHK ablegen, die diese Sachkundeprüfung anbietet.
- Finanzanlagenvermittler müssen umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
27.05.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Adresse
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Postanschrift
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein