Lärmschutz / Lärmsanierung an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist.

Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.

Voraussetzung hierfür ist, Sie haben mit der Umsetzung / Realisierung an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung noch nicht begonnen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Adresse
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Formulare

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Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes gemäß VLärmSchR 97 - (Thüringen)
Merkblatt zur Durchführung passiver Lärmsanierungsmaßnahmen - (Thüringen)

Weitere Stellen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 44 "Region Ost"
Postanschrift
Postfach 11 62
07501 Gera
Telefon
0361 574181-0
Fax
0361 574181-423