Zuständigkeitsfinder
Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben registrieren und Kennnummer erteilen
Leistungsbeschreibung
Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Voraussetzungen
Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 617/2008
- Bruteier-Kennzeichnungsverordnung (BruteiKennzV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
09.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
07743 Jena
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
- Bundesland Thüringen:
- Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben registrieren und Kennnummer erteilen
- Eierpackstelle - Zulassung beantragen
- Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
- Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
- Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen
- Zulassung für die Schlachtung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen