Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbeschreibung

Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.

Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
  • Blaue Karte-EU

Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich

  • personenbezogene Daten,
  • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
  • Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),

gespeichert.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip

  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
  • Qualifizierte elektronische Signatur

zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Ausländerbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Gemeinsame Erklärung über eheliche Lebensgemeinschaft bzw. familiäre Lebensgemeinschaft bzw. lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde