Zuständigkeitsfinder
Heimaufsicht
Leistungsbeschreibung
Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte volljährige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Die Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfolgt unter dem vorrangigen Ziel, ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben in der Einrichtung zu sichern. Dabei kommt dem Schutz der Bewohner eine besondere Bedeutung zu.
Die Aufgaben der Heimaufsicht in Thüringen bestehen hauptsächlich in der Sicherung der Beratung der Bewohner, der Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsleiter und Mitarbeiter. Die Heimaufsicht überwacht
- Altenpflegeheime,
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
- Behinderteneinrichtungen sowie deren Außenwohngruppen,
- Suchteinrichtungen,
- Ambulant betreute Wohnformen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Heimaufsicht ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesverwaltungsamt
Fachlich freigegeben am
05.05.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530
Adresse
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1761Verkehrsanbindung
Parkplätze
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja