Heimaufsicht

Leistungsbeschreibung

Stationäre Einrichtungen im Sinne des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte volljährige Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Die Betreuung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erfolgt unter dem vorrangigen Ziel, ein an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtetes Leben in der Einrichtung zu sichern. Dabei kommt dem Schutz der Bewohner eine besondere Bedeutung zu.

Die Aufgaben der Heimaufsicht in Thüringen bestehen hauptsächlich in der Sicherung der Beratung der Bewohner, der Träger von Einrichtungen sowie der Einrichtungsleiter und Mitarbeiter. Die Heimaufsicht überwacht

  • Altenpflegeheime,
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
  • Behinderteneinrichtungen sowie deren Außenwohngruppen,
  • Suchteinrichtungen,
  • Ambulant betreute Wohnformen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Heimaufsicht - Referat 530

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Anlage A zum Antrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI
Antrag auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI
Gera - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Suhl - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Weimar - Anzeige nach § 14 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)