Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen

Leistungsbeschreibung

In jedem Land wird bei der zuständigen Landesbehörde eine Schiedsstelle nach dem SGB XII und dem SGB VIII gebildet. Die Schiedsstelle kann zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe von den Verhandlungsparteien angerufen werden. Durch die Schiedsstellenverfahren soll eine zügige Konfliktlösung ermöglicht werden.

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, über Streit- und Konfliktfälle in Bezug auf

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung),
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarungen) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

auf Antrag einer Partei unverzüglich zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsweg zu den Gerichten gegeben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Sozialrecht, BliGG, überörtliche Betreuungsbehörde - Referat 710

Adresse
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen

Postanschrift
Postfach 10 02 55
98602 Meiningen
Telefon
0361 57334-1120
Bemerkung: neue Rufnummer
Fax
0361 57334-1200
Bemerkung: neue Rufnummer
Öffnungszeiten
  • Dienstag
  • 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  •  
  • Donnerstag
  • 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr


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Verkehrsanbindung
Meiningen

Meiningen - Busbahnhof
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 40
Gebühren: ja