Wanderlager- Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren, zum Anbieten von Leistungen oder zur Aufnahme von Bestellungen von Waren und Leistungenveranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 115
Bemerkung: Servicecenter
Fax
036691 70-746
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

Verkehrsanbindung

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)