Behördlicher Sachkundenachweis zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit (beispielsweise als Betreiber oder Beschäftigter eines Schlachtbetriebes beziehungsweise im Auftrag eines Betriebs) Umgang mit Wirbeltieren im Rahmen der Schlachtung haben, insbesondere betreuen, pflegen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie hierfür im Besitz eines behördlichen Sachkundenachweises sein. Diesen können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Im behördlichen Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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