Zuständigkeitsfinder
Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik, Radiologie oder Funktionsdiagnostik
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin oder Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
- Logopädin oder Logopäde
- Hebamme
- Diätassistentin oder Diätassistent
- Orthoptistin oder Orthoptist
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
- Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
- Podologin oder Podologe
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
- Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent/ Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
- Alten- oder Krankenpflegehelferin oder Alten- oder Krankenpflegehelfer
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt
Voraussetzungen
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Bei Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren von 80,00 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Rechtsgrundlage
Das Berufsgesetz des jeweiligen Gesundheitsfachberufes
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.
Anträge / Formulare
Weitere Informationen, Formulare und Anträge zu den Berufen des Gesundheitswesens finden Sie im Internetangebot des Thüringer Landesverwaltungsamts (TLVwA).
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
29.03.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720
Postanschrift
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja