Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen.

Personen, die Tiere schlachten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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