Zuständigkeitsfinder
Güterkraftverkehr: Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens zehn Jahren in leitender Tätigkeit in einem solchen Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 04.12.1999 bis 03.12. 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein.
Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der leitenden Tätigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
18.06.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Adresse
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle
Postanschrift
07490 Gera
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein