Zuständigkeitsfinder
Betriebssicherheit befähigte Person anerkennen
Leistungsbeschreibung
Ist ein Gerät, ein Schutzsystem oder eine Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, instand gesetzt worden, so darf es in Betrieb genommen werden, nachdem eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person eines Unternehmens, das die Instandsetzung durchgeführt hat, eine Prüfung durchgeführt hat.
Die befähigte Person ist von der zuständigen Behörde anzuerkennen.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie online die Unterlagen (mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme) ein.
- Die Anerkennungsbehörde wird eine Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durchführen und den gutachterlichen Prüfumfang festlegen.
- Sie als Betreiber beauftragen einen Gutachter.
- Reichen Sie das Gutachten bei der Anerkennungs-Behörde ein.
- Sie erhalten einen Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Anerkennung einer befähigten Person eines Unternehmens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bzw. das Thüringer Landesbergamt (TLBA) zuständig.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen. Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt.
- Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird.
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung.
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs.
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zum Antragsteller
- Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
- Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
- Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
- Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
- soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
Angaben zur befähigten Person
- Vor- und Zuname
- Geburtstag und –ort,
- Beruf
- Privatanschrift des Bewerbers
- Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
- Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
- Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
- Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
- Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.
Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:
Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens .
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)