Betriebssicherheit befähigte Person anerkennen

Leistungsbeschreibung

Ist ein Gerät, ein Schutzsystem oder eine Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, instand gesetzt worden, so darf es in Betrieb genommen werden, nachdem eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person eines Unternehmens, das die Instandsetzung durchgeführt hat, eine Prüfung durchgeführt hat.

Die befähigte Person ist von der zuständigen Behörde anzuerkennen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden