Zuständigkeitsfinder
Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
28.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro
Adresse
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152Telefon
036424 59-153Telefon
036424 59-154Fax
036424 59-155Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Hinweis: Jeden 1. Samstag im Monat geöffnet. (nur nach Vereinbarung)
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: ja