Steuervordrucke

Leistungsbeschreibung

Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärungen in elektronischer Form zu erstellen. Dafür können Sie das von der Finanzverwaltung kostenfrei bereitgestellte Angebot ELSTER (Elektronische Steuererklärung) nutzen. Dort finden Sie auch eine Übersicht zu Angeboten anderer Anbieter.

Nach der Registrierung im ELSTER-Online Portal entfallen der Ausdruck und der Postversand der Formulare. Die Übermittlung der Steuererklärung erfolgt auf einem gesicherten elektronischen Weg. Weitere Vorteile bieten der Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) und die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten.

Alle aktuellen Informationen sowie umfangreiche Hilfe zu diesem Verfahren erhalten Sie unter www.elster.de.

Möchten Sie dennoch Ihre Steuererklärung in Papierform abgeben, stehen Ihnen die Formulare im Vordruckservice zur Verfügung. Diese werden grundsätzlich online angezeigt und können am PC ausgefüllt werden. Ein direktes Versenden an das Finanzamt ist jedoch nicht möglich. Sie müssen zum Einreichen Ihrer Steuererklärung das ausgefüllte Dokument ausdrucken und auf dem Postweg an das Finanzamt versenden.

Alternativ liegen die Steuererklärungsvordrucke auch zur Abholung in den Thüringer Finanzämtern aus.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Finanzamt Jena

Adresse
Leutragraben 8
07743 Jena
Telefon
0361 573626-000
Fax
0361 573626-653
Öffnungszeiten

Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:

0361 57 3626-900

Servicezeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

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