Zuständigkeitsfinder
Standplatzgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Ordnungsamt
Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
07768 Kahla
Telefon
036424 59-135Telefon
036424 59-137Telefon
036424 59-136Fax
036424 59-150Öffnungszeiten
Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja
Gebühren: ja
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Weitere Stellen
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
07607 Eisenberg