Zuständigkeitsfinder
Meldepflicht
Leistungsbeschreibung
Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.
An wen muss ich mich wenden?
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Adresse
07768 Kahla
Öffnungszeiten
Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: ja
Gebäudezugänge
Bankverbindung
Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Bank: Deutsche Kreditbank
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE88120300000001000074
Weitere Stellen
Adresse
07768 Kahla