Meldepflicht

Leistungsbeschreibung

Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal

Adresse
Bahnhofsstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-0
Fax
036424 59-150
Öffnungszeiten

Persönlicher Kontakt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung!


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Bankverbindung

Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
Bank: Deutsche Kreditbank
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE88120300000001000074

Weitere Stellen

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal - Bürgerbüro
Adresse
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla
Telefon
036424 59-152
Telefon
036424 59-153
Telefon
036424 59-154
Fax
036424 59-155