Zuständigkeitsfinder
Landschaftsschutz
Leistungsbeschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile von Natur und Landschaft durch die obere Naturschutzbehörde als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind nach Maßgabe der zu erlassenden Rechtsverordnungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
An wen muss ich mich wenden?
Erlaubnisse, Befreiungen oder sonstige Genehmigungen, die nach den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich sind, werden durch die untere Naturschutzbehörde (Landkreise bzw. kreisfreie Städte) erteilt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Naturschutzbehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Anzahl: 2
Gebühren: nein