Frauenhäuser

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser bzw. Frauenschutzwohnungen gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frau Beratung (auch ambulant), Schutz und Begleitung z. B. zu Behörden und Unterstützung.

Die Mitarbeiterinnen informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Einige dieser Frauenschutzeinrichtungen bieten eine aufsuchende Beratung an (pro-aktiv).

Dieses Angebot richtet sich auch an
Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert.

Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.

Sollten Männer von häuslicher Gewalt betroffen sein, so wird ambulant beraten und zu anderen Hilfsangeboten der Weg gewiesen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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