Zuständigkeitsfinder
Jagd - Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten
Leistungsbeschreibung
Jedes Stück Schalenwild, also beispielsweise Rehe, Rothirsche und Wildschweine, müssen Sie am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden mit einer nummerierten Wildmarke kennzeichnen.
Nach Anbringen der Wildmarke müssen Sie unverzüglich einen Wildursprungsschein ausfüllen, in dem Sie die Wildmarkennummer sowie Angaben zum Schalenwild eintragen.
Die Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in ausreichender Anzahl.
Verfahrensablauf
Sie können Sich persönlich an die zuständige Jagdbehörde wenden. Wenn Sie nicht persönlich Erscheinen können, können Sie einen Bevollmächtigten schicken.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die unteren Jagdbehörden in den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Voraussetzungen
Die Ausgabe der Wildmarken und der Wildursprungsscheine durch die untere Jagdbehörde erfolgt an die Jagdausübungsberechtigten der Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftsjagdbezirke.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausgabe von Wildmarken werden Verwaltungskosten erhoben.
Die Höhe der Verwaltungskosten erfahren Sie bei der betreffenden unteren Jagdbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Original und die Durchschriften des Wildursprungsscheines müssen Sie mindestens bis zum Ende des auf die Erlegung folgenden Jagdjahres aufbewahren.
Bearbeitungsdauer
In der Regel keine, denn Wildmarken und Wildursprungsscheine werden Ihnen sofort ausgegeben.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Auskunft zu Formularen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Bemerkungen
- Bei Schalenwild, welches verwertet werden soll, müssen Sie die Wildmarke in der Brust- oder Bauchwand befestigen.
- Bei Schalenwild, welches für die Entsorgung vorgesehen ist, müssen Sie die Wildmarke am Ohr anbringen.
- Fallwild, das im Jagdbezirk beseitigt wird, müssen Sie nicht durch eine Wildmarke kennzeichnen.
- Für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Wildes sind Sie als Jagdausübungsberechtigter verantwortlich, auch wenn Sie Dritte hiermit beauftragt haben (zum Beispiel Jagderlaubnisscheininhaber).
- Nicht verbrauchte Wildmarken werden in das folgende Jagdjahr übertragen.
- Die Nummern in Verlust geratener Wildmarken müssen Sie vermerken und auf Verlangen der zuständigen unteren Jagdbehörde anzeigen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
03.04.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)