Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Leistungsbeschreibung

Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen

  • bei Gefährdungen durch Energien,
  • zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
  • zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
  • zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
  • Betriebsstörungen und Unfällen,
  • sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden