Landpachtverträge, Anzeige

Leistungsbeschreibung

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die Anzeige wird von der Behörde bestätigt, wenn der Vertrag nicht zu beanstanden ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 42 - Agrarstruktur

Adresse
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Telefon
0361 574062-622
Fax
0361 574062-699

Mitarbeiter*innen

Referatsbereich Landentwicklung