Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
- formlos schriftlich tun,
- ein Formular ausfüllen oder
- einen Online-Dienst nutzen.
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Voraussetzungen
Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden,
- wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Welche Gebühren fallen an?
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr: 17,50 EURVorkasse: Neinje Wohnung monatlich - nicht ermäßigt
Gebühr: 5,83 EURVorkasse: Neinermäßigter Rundfunkbeitrag: monatlich
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Urheber
SWR
Fachlich freigegeben durch
SWR
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift
Telefon
+49 1806 999-55510Bemerkung: Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Fax
+49 1806 999-55501Bemerkung: Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
WWW
KontaktÖffnungszeiten
Erreichbarkeit der Hotline:
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr