Zuständigkeitsfinder
Futtermittelkontrolle
Leistungsbeschreibung
Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die ziel- und risikoorientierte Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer ist Aufgabe des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Überwacht werden Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art.
Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung:
- für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel,
- für die Gesundheit der Tiere,
- für die Verhinderung von Gefährdungen des Naturhaushalts.
Die Futtermittelunternehmer tragen die Verantwortung, dass die von ihnen erzeugten, hergestellten und gelieferten Futtermittel sicher sind.
Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen - vorwiegend auf unerwünschte und verbotenen Stoffe-, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft.
An wen muss ich mich wenden?
In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig.
Rechtsgrundlage
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Verordnung (EU) 2017/625
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Fachlich freigegeben am
15.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Adresse
Mitarbeiter*innen
Referatsbereich Futtermittelüberwachung
Telefon
+49 361 574041-357- Thüringen:
- Futtermittelkontrolle
- Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen
- Registrierung oder Zulassung nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für Landwirte beantragen
- Registrierung, Zulassung oder Anzeige für Futtermittelunternehmen nach VO (EG) Nr. 183/2005 und Futtermittelverordnung für gewerbliche Unternehmen
- Registrierung, Zulassung oder Anzeige nach Futtermittelverordnung
- Zulassung für das Herstellen von Mischfuttermitteln mit Einzelfuttermitteln aus tierischen Bestandteilen beantragen
- Zulassung zur Verwendung und Lagerung von Mischfuttermitteln gemäß VO (EG) Nr. 999-2001 beantragen