Zulassung zur Verwendung und Lagerung von Mischfuttermitteln gemäß VO (EG) Nr. 999-2001 beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Verwendung und Lagerung von Futtermitteln ist eine Zulassung notwendig. Dies gilt, wenn mindestens eines der folgenden Einzelfuttermittel verwendet werden soll:

- Fischmehl

- Dicalcium- und Tricalciumphosphate tierischen Ursprung

- Nichtwiederkäuer-Blutprodukte,

- verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein zur Fütterung von Tieren in Aquakulturen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils  gültigen Fassung

Die zuständige Behörde erteilt nach Überprüfung die Zulassung dafür.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)