Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Förderprogramms KLUG können Sie eine Förderung zur Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Einrichtung- und Ausstattung) beantragen. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich.

Was wird gefördert?

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte.

Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:

  • Ladeneinrichtungen,
  • Verkaufstresen,
  • Registrierkassen,
  • Kühlzellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

Adresse
Burgstraße 5
07545 Gera
Bemerkung: Zweigstelle Gera
Telefon
+49 361 574065-101
Fax
+49 361 574164-333

Mitarbeiter*innen

Infotelefon Landentwicklung
Telefon
+49 361 574062-999
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