Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Fördermaßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) können Sie eine Förderung zur Investition in langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. Einrichtung und Ausstattung), einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte (z. B. bei Betriebsübernahmen), beantragen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Es können bis zu 45 % der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition mindestens 10.000 € (ohne Umsatzsteuer) betragen müssen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind

  • Ladeneinrichtungen,
  • Verkaufstresen,
  • Registrierkassen,
  • Kühlzellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen

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07545 Gera
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