Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

Leistungsbeschreibung

Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird, werden durch die Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) und der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (VollstrBehBestV) vollstreckt. Diese sind auch für die Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts nach der Thüringer Verordnung über die Beitreibung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zuständig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Finanzen/ Beteiligungsmanagement

Adresse
Im Schloß
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-277
Fax
036691 70-744
Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten

Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Gebühren: nein

Parkplatz
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Sonstiges

Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung
Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-0
Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760