Zuständigkeitsfinder
Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
Leistungsbeschreibung
Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird, werden durch die Vollstreckungsbehörden nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) und der Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (VollstrBehBestV) vollstreckt. Diese sind auch für die Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts nach der Thüringer Verordnung über die Beitreibung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörden ergibt sich für
- Leistungsbescheide der Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörde aus § 35 Abs. 2 ThürVwZVG
- Leistungsbescheide der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände aus § 36 Abs. 1 bis 3 ThürVwZVG
- Geldforderungen anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts aus § 37 Abs. 1 ThürVwZVG in Verbindung mit § 1 VollstrBehBestV
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Recht sind, aus § 37 a ThürVwZVG
- Geldforderungen des bürgerlichen Rechts aus § 42 Abs. 2 Satz 2 ThürVwZVG in Verbindung mit §§ 35 bis 37a ThürVwZVG
Rechtsgrundlage
- Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) §§ 35 Abs. 2, 36 Abs. 1 bis 3, § 37 Abs. 1, § 37 a, 42
- Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Vollstreckungsbehörden und des Kostenbeitrags (VollstrBehBestV TH) § 1
- Thüringer Verordnung über die Beitreibung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (GeldVollstrVwV TH)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Innenministerium
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Finanzen/ Beteiligungsmanagement
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Sonstiges
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
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Telefon
036691 70-0Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis