Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbeschreibung

Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.

Ab 1. September 2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel mit zertifiziertem Chip im Kreditkartenformat eingeführt. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht EU-Bürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
  • Blaue Karte-EU

Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden grundsätzlich

  • personenbezogene Daten,
  • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke) sowie
  • Nebenbestimmungen (Auflagen, z. B. zur Erwerbstätigkeit),

gespeichert.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auf dem Chip

  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis) und
  • Qualifizierte elektronische Signatur

zu speichern. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktionen kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.

Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig immer die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person(en) ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Ausländerbehörde

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-528
Telefon
036691 70-529
Telefon
036691 70-530
Fax
036691 70-745
Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten

Montag: 8:30-12.00 Uhr
Dienstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
Mittwoch: nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag: 8:30-12.00 Uhr 13.30-17.30 Uhr
Freitag: 8:30-12.00 Uhr´

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

Verkehrsanbindung

Formulare

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Gemeinsame Erklärung über eheliche Lebensgemeinschaft bzw. familiäre Lebensgemeinschaft bzw. lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft