Kraftfahrzeugkennzeichen rotes Oldtimerkennzeichen ("07" älter als 30 Jahre) Zuteilung beantragen

Leistungsbeschreibung

Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Diese Fahrzeuge dürfen nur zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen, benötigen Sie hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Eine private oder gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen, um als Oldtimerfahrzeug zugelassen zu werden:

  • erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen
  • Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0
Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

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Gebäudezugänge