Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Kfz-Kennzeichen (rotes Überführungskennzeichen) beantragen

Leistungsbeschreibung

Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten), Technische Prüfstelle (TP), nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG FGV) zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannter Technischer Dienst (TD) sowie anerkannte Überwachungsorganisation (ÜO) nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen. Diese Kennzeichen können von den berechtigten Personen an nicht zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden.

Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:

  • Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
  • Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
    • amtlich anerkannte Sachverständige oder
    • eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
    • eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.

Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen sowie das besondere Fahrzeugscheinheft nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.

Sie können es verwenden:

  • mehrfach,
  • aber nur für den eigenen Betrieb und
  • für die zulässigen Fahrten

Das Fahrzeugscheinheft mit den jeweils eingetragenen Fahrzeugdaten ist bei jeder Fahrt mitzuführen. Über jede durchgeführte Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt sind in der Betriebsstätte vom Kennzeicheninhaber entsprechend vorgeschriebene Aufzeichnungen zu führen.

Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.

Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden.

Die Kennzeichennummer beginnt für Gewerbetreibende der Kfz-Branche immer mit "06", für TP, TD und ÜO immer mit „05“.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - KFZ-Zulassung

Adresse
Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-0
Bemerkung: Servicecenter Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Fax
036691 70-760
Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

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