Zuständigkeitsfinder
Wohnungsbauförderung für Mietwohnungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Mietwohnungen für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und unterstützt gleichzeitig Stadtumbauprozesse. Dafür stehen
- das Förderprogramm der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen und
- das Innenstadtstabilisierungsprogramm (Neuschaffung von Mietwohnungen)
zur Verfügung. Die Auswahl der Fördervorhaben erfolgt über eine Programmanmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
Anträge im Mietwohnungsbau bewilligt das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Anmeldeformular muss eine Stellungnahme der Gemeinde, in der das Vorhaben durchgeführt wird, zur städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Bewertung der Maßnahme beigefügt werden.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Programmanmeldungen nimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt bis Ende August für das Folgejahr entgegen.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt - Wohnungsbauförderung, Wohnungsfürsorge - Referat 320
Adresse
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Mitarbeiter*innen
Frau Silke Mainka
- Bundesland Thüringen:
Frau Franziska Opitz
- Bundesland Thüringen: