Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Anzuzeigen sind ebenfalls:

  • Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
  • das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Gera

Adresse
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 57-38210
Fax
+49 361 57-3821104
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 Strahlenschutzgesetz