Sprengung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, muss die nach dem Sprengstoffgesetz verantwortliche Person dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Ergeben sich nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige oder der Unterlagen, muss dies ebenfalls angezeigt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Adresse
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Postanschrift
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 573831-000
Fax
+49 361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Anzeige von Sprengungen nach § 1 der 3. SprengV / Änderungsanzeige von Sprengungen nach § 2 der 3. SprengV