Ehrenpatenschaft durch den Ministerpräsidenten

Leistungsbeschreibung

Nach der Geburt

  • von Mehrlingen (ab Drillingen) bzw.
  • eines sechsten Kindes

kann die Ehrenpatenschaft des Thüringer Ministerpräsidenten gewährt werden. Mit der Ehrenpatenschaft ist unter anderem ein Geldgeschenk verbunden. Für das siebte Kind oder weitere Kinder einer Familie kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Bürgel

Adresse
Am Markt 1
07616 Bürgel
Telefon
036692 491-0
Fax
036692 22253

Weitere Stellen

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Persönlicher Referent
Adresse
Im Schloß
07607 Eisenberg
Telefon
036691 70-107
Fax
036691 70-756