Zuständigkeitsfinder
Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios
Leistungsbeschreibung
Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde
Adresse
07607 Eisenberg
Postanschrift
07602 Eisenberg
Telefon
036691 70-541Telefon
036691 70-540Telefon
036691 70-543Fax
036691 70-746Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.