Altenpflegehelfer - Ausländische Berufsqualifikation anerkennen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in" berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische Qualifikation anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

Postanschrift
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
+49 361 57332-1356
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium,
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses