Straßenpersonenverkehr: Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens zehn Jahren in leitender Tätigkeit in einem solchen Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 04.12.1999 bis 03.12 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

Für Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs gilt abweichend eine Tätigkeitsdauer von mindestens drei Jahren, wobei diese nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

IHK Gera Hauptgebäude

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Adresse
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Bemerkung: Hauptgeschäftsstelle

Postanschrift
Postfach 3062
07490 Gera
Telefon
+49 365 8553-0
Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Verkehrsanbindung
Linie 3
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Parkplatz
ausreichend vorhanden
Gebühren: nein
Gebäudezugänge