Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

Leistungsbeschreibung

Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

HWK_Gera

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)

Adresse
Handwerkstraße 5
07545 Gera
Telefon
0365 8225-0
Fax
0365 8225-199
Öffnungszeiten

MO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 18:00
MI: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
DO: 09:00 - 12:00 und 13:00  - 15:00
FR:  09:00 - 12:00

Verkehrsanbindung
Haupbahnhof / Theater
Parkplätze
Parkplatz
Bielitzstraße
Gebühren: unbekannt

Formulare

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Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Ostthüringen)