Zuständigkeitsfinder
Vorbereitungsdienst / Referendare
Leistungsbeschreibung
In den Studiengängen Rechtswissenschaft, Pharmazie, Medizin, Zahnmedizin und für Lehrämter wird das Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Am Ende des sich anschließenden Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird die Zweite Staatsprüfung abgelegt. Erst hiermit wird die Lehrbefähigung für staatliche Schulen erreicht. Auch beim Studiengang Rechtswissenschaft ist nach dem Ersten Staatsexamen ein Referendariat zu absolvieren, welches mit dem Zweiten Staatsexamen beendet wird.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
07.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)